Befähigung von Familien: SPF im Fokus

Kontext Mensch stellt vielfältige Dienstleistungen in den Domänen ambulante Sozialarbeit, Coaching und Gesundheit sowie Arbeit und Wirtschaft bereit. In der ambulanten Sozialarbeit bieten wir vielgestaltige Hilfe zur Selbsthilfe im direkten Kontakt an und fördern Selbstreflexion, Selbsteinschätzung, Problemakzeptanz und Veränderungswille und -fähigkeit. Dabei setzen wir vor allem auf vorhandene Ressourcen sowie Fähigkeiten und Talente unseres Gegenübers.

Neben fundierten Kindeswohlabklärung vor Ort, Coachings, ambulanten Wohnbegleitungen, interkultureller Vermittlung, begleitetem persönlichen Verkehr, begleiteten Übergaben und angeordnete Beratungen beinhaltet die Domäne auch die Sozialpädagogische Familienbegleitung.

Sozialpädagogische Familienbegleitung

Die Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) als „minimalinvasive“, familienerhaltende, aufsuchende Massnahme gilt als ein Alltagsinstrument in der sozialen Arbeit. Die Zielsetzung einer solchen Massnahme ist in der Regel die Befähigung der Sorgeberechtigten zur sachgerechten Beaufsichtigung, Betreuung und Erziehung ihrer Kinder basierend auf den erarbeiteten Zielsetzungen der Betreffenden und im Rückgriff auf ihre zu stärkenden und/oder zu erschliessenden Ressourcen. Insofern ist sie stets als Hilfe zur Selbsthilfe zu betrachten und hat in der Regel hinsichtlich der Interventionsdauer einen verhältnismässig kurzen Zeithorizont.


Die Sozialpädagogische Familienbegleitung bietet sich in Situationen an, in welchen sich innerfamiliäre Erschwernisse und Belastungen vielgestaltig zeigen und sich unter Umständen auch als gegebenenfalls mögliche Gefährdung des Kindeswohls ausprägen. Wichtig ist: Auch wenn dies oft nicht entsprechend deklariert wird, schliesst die SPF den Faktor der Kontrolle immer mit ein. Im Falle einer zu verzeichnenden konkreten und erheblichen Gefährdungssituation für ein Kind muss die entsprechende Fachperson zwingend geeignete Schritte unternehmen, um diese Gefährdung zuverlässig und möglichst nachhaltig auszuschliessen. Dies beinhaltet auch die diesbezüglich sachgerechte Information an den zuweisenden Dienst beziehungsweise die Fachbehörde, falls die erkannten Gefährdungen nicht seitens der Sorgeberechtigten erkannt, als bestehend akzeptiert und mit ihren Mitteln und Möglichkeiten umgehend ausgeräumt werden.

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